| Wasserdienstleistungen - EU-Kommission kritisiert Deutschland | | |
| Geschrieben von: Wnetzadmin |
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Im Kern geht es um den schwierigen Begriff der Wasserdienstleistung, der aus Sicht der Behörde in Deutschland nicht weit genug gefasst werde. Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt eine Politik der Kostendeckung vor, allerdings beinhalte Kostendeckung für die deutsche Regierung nur die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser. Die EU-Kommission fasst den Begriff weiter und bezieht auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen mit ein. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Kommt keine Antwort auf den Brief der EU-Kommission, kann diese den Europäischen Gerichtshof anrufen.Dann ist es möglich, dass aus Brüssel weitergehende Maßnahmen angeordnet werden. Für die Bundesländer bedeutet diese Entwicklung, schon jetzt zu reagieren. Die Vorbereitung der nächsten Bestandsaufnahme steht bereits vor der Tür, bis 2013 müssen die Daten aktualisiert werden, damit die Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans beginnen kann. Dazu gehört auch die Erfassung der wirtschaftlichen Rahmendaten rund um die Wasserdienstleistungen und -nutzungen. Bislang fehlen aber die von der Kommission geforderten Informationen weitgehend und sind zum Teil auch nur schwer zu erheben. So bezieht beispielsweise die Landwirtschaft in NRW nur knapp zwei Prozent (!) ihres Wasserbedarfs aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Für den verbleibenden Anteil gibt es aber bislang nur Schätzungen, der Bedarf für Bewässerung bleibt vollkommen unklar. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht die Einberechnung von Umwelt- und Ressourcenkosten in die Kostendeckung von Wasserdienstleistungen vor. Damit soll letztlich das übergeordnete Ziel erreicht werden, bis 2015 einen "guten Zustand" der Gewässer zu erreichen. Hier geht es zur Pressemitteilung IP/11/1101 der EI-Kommission. Dort finden Sie auch weiterführende Links zum Thema. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 09:21 Uhr |




