| Tweestrom - Sieg für das Verschlechterungsverbot | | |
| Geschrieben von: Wnetzadmin |
Quelle: www.tweestrom.de.tlSchon fast vergessen, diesen Eindruck hatte man in den letzten Jahren vom Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie. Doch jetzt kommt es in einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erneut zur Anwendung. Hintergrund ist die Klage des BUND NRW gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Kreises Kleve, der die Verfüllung des Altrheinarmes „Tweestrom“ in Kleve vorsah. Dieser Beschluss wurde am 3. August 2011 durch das Gericht aufgehoben. In einer Pressemitteilung zu diesem Fall weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall ausdrücklich gegen wasserrechtliche Vorgaben verstößt. Die notwendige nicht unerhebliche(!) volkswirtschaftliche Bedeutung sei in diesem Fall nicht gegeben. Eine ausführliche Kommentierung dieses Urteils durch das Landesbüro der Naturschutzverbände finden sie hier. Ob der Kreis Kleve Berufung gegen das Urteil einlegt, ist zur Zeit noch offen. Das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie ergibt sich aus den Aussagen des Artikel 4 ("Die Mitgliedstaaten führen [...] die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern") und wir in einigen Erwägungsgrundsätzen textlich beschrieben. Gleiches gilt auch für das Grundwasser. Auch die Umsetzung in deutsches Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz greift diese Anforderungen im § 27 auf und fordert ausdrücklich das Verschlechterungen des ökologischen Zustands/Potenzials wie auch des chemischen und mengenmäßigen (Grundwasser) Zustands zu vermeiden sind. In der allgemeinen Diskussion und bei der rechtlichen Prüfung von Vorhaben, die unmittelbar in die Gewässer eingreifen, wird dieses Aspekt bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig und entscheidend es sein kann, auch diesen Punkt ausreichend zu würdigen.
|
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. August 2011 um 14:20 Uhr |