| Mit Ausgleichsmaßnahmen zum Guten Zustand? | | |
| Geschrieben von: Administrator |
| Zwei aktuelle Handlungsanleitungen aus dem Umweltministerium NRW stehen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung , die am 4.6.2009 von 9:30 bis 15:30 Uhr in den Bezirksregierung Münster stattfindet. Die Handlungsanleitung bei punktuellen Misch- und Niederschlagswassereinleitungen für die Ermittlung gewässerstruktureller Maßnahmen eröffnet Möglichkeiten, teure technische Bauwerke durch Eingriffe in de Gewässerstruktur der Vorfluter zu ersetzen. Da Ziel ist dabei die Wiederbesiedlungsmöglichkeiten nach einer hydrologische Belastung (Hochwasserstoß) zu verbessern. Damit können erhebliche Optimierungen der Gewässerstruktur erreicht werden, doch darf man dabei nicht vergessen, dass die grundsätzlichen Belastungen bleiben und bis zu zweimal im Jahr erhebliche Rückschläge in der Besiedlung der Wasserkörper verursachen dürfen. Sie können damit nicht die Probleme an der Quelle (übermäßige Versiegelung der Flächen, Mangel an technischen Rückhaltemöglichkeiten) ersetzen. Neu auf dem Markt und bislang noch als Entwurf gekennzeichnet ist die "Anleitung für die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen" . Allerorten gibt es mittlerweile Wünsche, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftig stärker an den Gewässer einzusetzen. Dabei fehlen jedoch bislang verbindliche Regeln, wie solche Maßnahmen an Gewässern zu bewerten sind (Ökopunkte). Die Handlungsanleitung, die federführend von der Bezirksregierung Münster erarbeitet wurde soll die bisherigen Arbeitsverfahren des LANUV („Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ ) ergänzen und landesweit angewendet werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. September 2009 um 11:19 Uhr |



