| Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm | | |
| Geschrieben von: Administrator |
Was gehört zum Bewirtschaftungsplan?Grundsätzlich sind die Bestandteile der Bewirtschaftungspläne bereits in der Wasserrahmenrichtlinie (Anhang VII) genau dokumentiert. Ein Teil der Dokumente liegt bereits vor (Bestandsaufnahme) weitere werden speziell für den Bewirtschaftungsplan erarbeitet (z.B. Dokumentation des Monitoring, Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme). Insgesamt wird der Bewirtschaftungsplan für Nordrhein-Westfalen mehr als 300 Seiten umfassen, die noch durch die Maßnahmenprogramm und Hintergrundinformationen ergänzt werden.
Hier haben wir Ihnen einen kleinen Wegweiser zu den Dokumenten des Bewirtschaftungsplans zusammen gestellt. Das Maßnahmenprogramm – Kernstück der BewirtschaftungspläneFür alle Wasserkörper, die nicht aus eigener Kraft bis 2015 den guten Zustand erreichen, müssen Maßnahmen festgelegt werden die einer weiteren Verschlechterung vorbeugen und den Zustand sobald wie möglich verbessern. Dieses Maßnahmenprogramm wird damit zum zentralen Element der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete. Grundlegende und ergänzende MaßnahmenIn der Wasserrahmenrichtlinie werden zwei Typen von Maßnahmen unterschieden, „Grundlegende Maßnahmen“ (Anhang VI, Teil A) die zwingend in die Maßnahmenprogramme aufzunehmen sind und „ergänzende Maßnahmen“ (Anhang VI, Teil B), die die Maßnahmenprogramme bei Bedarf ergänzen. Grundlegende Maßnahmen sind das Pflichtprogramm, das spätestens jetzt zwingend durchgeführt werden muss. Es gilt für alle Gewässer unabhängig von ihrer Einstufung und den Bewirtschaftungszielen. Da die Umsetzung eine Voraussetzung für den Zustand der Gewässer ist, dürfen Maßnahmen, die auf grundlegende Maßnahmen zurückgehen, bei der Kostenbetrachtung nicht berücksichtigt werden. Ergänzende Maßnahmen können von gesetzlichen Vorgaben bis zur konkreten Umgestaltung eines einzelnen Gewässerabschnitts reichen. Sie bilden den Kern des konkreten Maßnahmenprogramms und sind alleine Gegenstand möglicher Beteiligungsprozesse. ProgrammmaßnahmenFür Deutschland hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) festgelegt, dass eine Unterteilung der Maßnahmen in grundlegend und ergänzend für die Meldung an die EU nicht relevant ist. Sie hat ein statt dessen eine Liste von Maßnahmen vorgelegt, die sich an den wichtigsten Belastungen orientiert und bundesweit verwendet werden soll. NRW hat diese Liste übernommen und wendet diese „Programmmaßnahmen“ für die Festlegung des Maßnahmenprogramms an.
Eine Liste der Programmmaßnahmen und der Definitionen in NRW (Steckbriefe) finden Sie hier: Katalog der Programmmaßnahmen HintergrunddokumenteEin großes Problem der Bewirtschaftungsplanung ist die Datenfülle, die durch den Anspruch der WRRL entsteht, für „alle“ Gewässer der EU zu gelten. So gibt es allein in NRW ca. 1900 Oberflächenwasserkörper und 277 Grundwasserkörper. Damit sind die Wasserkörper hier zwar relativ klein, es hat sich aber gezeigt, dass dies für die konkrete Planung durchaus geeignet ist. Für eine so große Zahl an Wasserkörpern können nicht mehr alle Details (Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen, Rahmenbedingungen, ausgewählte Maßnahmen, etc.) in die veröffentlichten Dokumente aufgenommen werden. Für eine Beurteilung der konkreten Situation sind sie aber wichtig, denn die Ziele der WRRL müssen für jeden Wasserkörper erreicht und eingehalten werden. Daher ist bereits in der Wasserrahmenrichtlinie (Art. 14 (1)) vorgesehen, dass eine Einsicht in die entsprechenden Hintergrunddokumente auf Antrag möglich sein muss.
Diese Daten müssen grundsätzlich für jeden Wasserkörper zur Verfügung stehen. Entsprechende Daten sollten durch die Behörden ohne großen Aufwand bereitgestellt werden können, denn fast alles muss auch für die technische Berichterstattung an die EU aufbereitet werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. Oktober 2009 um 11:32 Uhr |



