| Die in den Bewirtschaftungsplänen enthaltenen Entscheidungen haben zentrale Bedeutung für die Zukunft unserer Gewässer und des Grundwassers. Der riesige Sanierungsbedarf wird große Finanzmittel erfordern. Dies ist Fluch und Segen zugleich, denn es wird nicht nur festgelegt, dass Maßnahmen zwingend notwendig sind sondern ein komplexes System von Ausnahmen soll die Auswirkungen für die Verursacher und die Maßnahmenträger minimieren. Für die Naturschutzverbände bedeutet dies noch einmal eine große Kraftanstrengung auf der Planungsebene, bevor endlich wieder die konkrete Umsetzung „am eigenen Bach“ im Mittelpunkt stehen kann. | |
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Bewirtschaftungsplanung

2009 ist das entscheidende Jahr für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Spätestens am 22. Dezember 2008 werden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht. Ein halbes Jahr lang hat die Öffentlichkeit das Recht, diese Pläne zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Die Behörden sind angehalten, die Änderungswünsche in angemessener Weise in die Endfassung der Bewirtschaftungspläne einzuarbeiten. Spätestens ab 2010 muss dann mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden.
Programm