Kommende Termine

Die. 7. September - 09:30 - 15:45
Workshop Hydromorphologie Untere Sieg
Die. 7. September - 10:00 - 13:00
Kernarbeitskreis Weser
Don. 9. September - 09:00 - 13:00
ABGESAGT! - Koop. Issel - 1. Sitzung
Bewirtschaftungsplanung

gespraech.gif2009 ist das entscheidende Jahr für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Spätestens am 22. Dezember 2008 werden die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht. Ein halbes Jahr lang hat die Öffentlichkeit das Recht, diese Pläne zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Die Behörden sind angehalten, die Änderungswünsche in angemessener Weise in die Endfassung der Bewirtschaftungspläne einzuarbeiten. Spätestens ab 2010 muss dann mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden.

Die in den Bewirtschaftungsplänen enthaltenen Entscheidungen haben zentrale Bedeutung für die Zukunft unserer Gewässer und des Grundwassers. Der riesige Sanierungsbedarf wird große Finanzmittel erfordern. Dies ist Fluch und Segen zugleich, denn es wird nicht nur festgelegt, dass Maßnahmen zwingend notwendig sind sondern ein komplexes System von Ausnahmen soll die Auswirkungen für die Verursacher und die Maßnahmenträger minimieren. Für die Naturschutzverbände bedeutet dies noch einmal eine große Kraftanstrengung auf der Planungsebene, bevor endlich wieder die konkrete Umsetzung „am eigenen Bach“ im Mittelpunkt stehen kann.

Direkt zur Stellungnahme der Naturschutzverbände --> 

  • Bw-Planung im Flussgebiet   ( 2 Beiträge )

    Die Wasserrahmenrichtlinie fordert zukünftig die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für einzelne Flusseinzugsgebiete.  Auf welcher Grundlage dies geschieht und wie die Umsetzung in den Flussgebieten erfolgt, an denen NRW beteiligt ist, haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

  • Bewirtschaftungsplan NRW   ( 2 Beiträge )

    In Deutschland ist die die Wasserwirtschaft Aufgabe der Bundesländer. Jedes Bundesland erarbeitet daher einen eigene Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen der einzelnen Flussgebiete.

    Wir haben hier viele Informationen zum "Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas" zusammengestellt.

  • Stellungnahme 2009   ( 5 Beiträge )

    Die Bewirtschaftungsplanung ist ein öffentlicher Prozess. Nach Veröffentlichung der Pläne haben Sie  mindestens ein halbes Jahr Zeit, alle Dokumente und Hintergrundinformationen einzusehen und Ihre Meinung dazu zu äußern. Wie das geht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.