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Fragen an den Bewirtschaftungsplan Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   

Ein guter Bewirtschaftungsplan muss viele Ansprüche erfüllen, um den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden. Wir möchten Ihnen hier einige Schwerpunkte vorstellen, die Sie bei Ihrer Beschäftigung mit den Unterlagen berücksichtigen sollten.

 

Funktionierende Öffentlichkeitsbeteiligung – Auftrag erfüllt?

Die Wasserrahmenrichtlinie fordert die Information und Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung. Das setzt voraus, dass entsprechende Informationen tatsächlich dort ankommen und auch verstanden werden. Dabei kommt es vor allem auf die Meinung derjenigen an, die sich nicht jeden Tag mit der WRRL auseinandersetzen:

  • Wie wurden Sie über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten informiert?
  • Wurden Sie rechtzeitig informiert?
  • Waren die Informationen gut verständlich?
  • Konnten Sie „Ihr“ Interesse am Gewässerschutz  bei der Bewirtschaftungsplanung wiederfinden?

Wichtige Bewirtschaftungsfragen – Beantwortet?

Der Bewirtschaftungsplan mit seinen Maßnahmenprogrammen beruht auf einer langen Vorbereitung. Dabei mussten bis zum Dezember 2007 die sogenannten wichtigsten Bewirtschaftungsfragen identifiziert und in einem eigenen Bericht dargestellt werden. Jetzt sollten Lösungen für die dort angesprochenen Defizite vorliegen, damit das grundsätzliche Ziel der WRRL erreicht werden kann – der gute chemische und ökologische Zustand für alle Wasserkörper.

Die Naturschutzverbände haben das recht allgemein gehaltene Dokument zu den wichtigsten Bewirtschaftungsfragen in NRW kommentiert und um weitere dringende Handlungsfelder erweitert. Jetzt sollten Sie prüfen, ob die für Ihr (Fluss-)Gebiet vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zur Lösung der Bewirtschaftungsfragen beitragen können.

Auswirkungen auf mich und mein(e) Gewässer?

Eine wichtige Funktion der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Identifikation konkreter Konflikte bei der Zielerreichung für einzelne Wasserkörper, egal ob an der Oberfläche oder für das Grundwasser. Auch sollen übermäßige Belastungen für einzelne Nutzer bereits vor der Ausführung von Maßnahmen vermieden werden. Für den Naturschutz bietet die Öffentlichkeitsbeteiligung darüber hinaus eine Kontrollmöglichkeit, ob tatsächlich der Naturschutzgedanke der Richtlinie berücksichtigt wird.
Für eine Antwort auf diese Fragen sollten Sie „Ihr“ Gewässer, Ihre Region aber auch ihre Betroffenheit im Bewirtschaftungsplan finden und bewerten.

  • Ist „mein“ Gewässer (Bach, Fluss, See, Grundwasserkörper, ...) bzw. meine Region in den Unterlagen angesprochen?
  • Wie wird dieses Gewässer/dieser Wasserkörper bewertet? Gibt es aktuelle Belastungen oder ungeklärte Defizite?
  • Welche Bewirtschaftungsziele sollen bis 2015 erreicht werden? Wenn eine Fristverlängerung geplant ist, besteht die Gefahr, dass sich der Zustand des Wasserkörpers verschlechtern könnte?
  • Welche Maßnahmen sind für die Verbesserung des Zustands geplant? Reicht das aus meiner Sicht aus?
  • Bin ich von den Maßnahmen betroffen? Gibt es Gründe (z.B. wertvolle Naturschutzflächen) warum die Maßnahmen nicht oder anders durchgeführt werden sollten?
  • Gibt es Defizite an „meinem“ Gewässer, die bei der Bewertung und Maßnahmenplanung nicht berücksichtigt wurden?
  • Kann ich – egal ob als Einzelperson oder mit einer Organisation – etwas zur Erreichung der Ziele beitragen? Auch Naturschutzverbände können Maßnahmenträger sein!

Bessere Wasserwirtschaft durch die WRRL?

Wasser ist keine gewöhnliche Handelsware sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.


Der erste Erwägungsgrundsatz der WRRL gibt wieder, dass durch die Umsetzung dieser Richtlinie entscheidende Änderungen und Verbesserungen in der Wasserwirtschaft erreicht werden sollen. Auch in NRW sind dafür weitere Anpassungen notwendig. Zwar zeigen die aktuellen Untersuchungen, dass große Fortschritte in der Abwasserreinigung erzielt wurden. Aber sie demonstrieren auch, dass weiterhin große Defizite bei der Gewässerökologie existieren. Die Bewirtschaftungspläne müssen die Grundlage dafür sein, dass Gesetze, Behördenstrukturen und das Verhalten der Nutzer zur Erreichung des guten Zustands für alle Gewässer führen. Dies ist besonders in einem dicht besiedelten und intensiv genutzten Land wie Nordrhein-Westfalen eine besondere Herausforderung. Daraus resultieren einige Fragen, die sowohl auf Landesebene als auch für Gewässer zu beantworten sind:

  • Wird genug Geld bereitgestellt, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen?
  • Können die Behörden die notwendige Planung und Überwachung leisten?
  • Welche Anreize gibt es für die Nutzer, ihr Verhalten zu ändern und „gewässerfreundlicher“ zu handeln?
  • Werden die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie ernst genommen?

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 19. Dezember 2008 um 16:30 Uhr