| Nachlese: Gebietsforum Ruhr März 2010 | | |
| Geschrieben von: Frank Weissenberg |
Verbindliche Umsetzung trotz HSK ? Etwa 150 Teilnehmer hatten sich zum Gebietsforum Ruhr am 16. März 2010 angemeldet, der Raum im Kaiserhaus in Neheim war gut gefüllt. Offenbar war das Interesse an dem weiteren Vorgehen der Bezirksregierung zur WRRL groß. Müssen Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept (HSK) befinden, die Maßnahmen überhaupt umsetzen? Thomas Meisborn von der Bezirksregierung Arnsberg zog eine kurze Bilanz der eingegangenen Stellungnahmen und kündigte die weiteren Schritte an. Von den 1200 Stellungnahmen in NRW waren 55 für das Ruhreinzugsgebiet eingegangen. Alle Stellungnahmen würden beantwortet werden. Die in den Steckbriefen aufgeführten Maßnahmen wurden teilweise überarbeitet oder erweitert. Die gedruckten Ausgaben sowie die entsprechenden Downloads auf den Webseiten sollen in den nächsten Wochen erscheinen. Bereits jetzt aufrufbar sind die Vorträge des Gebietsforums auf den Seiten der Bezirksregierung unter: http://www.ruhr.nrw.de/Da die Durchgängigkeit der Fließgewässer ein zentraler Punkt an der Ruhr ist, verwies Herr Meisborn darauf, dass die Ruhr nicht als Voranggebiet für Lachs und Aal eingestuft ist. Er stellte drei aktuelle Projekte unter Beteiligung der Bezirksregierung vor: ein "Geschiebeprojekt" in Arnsberg, ein Untersuchungsvorhaben zur Algenbelastung an der Lenne sowie ein Projekt des Landes zur "geogenen Grundlast", bei der die bergbaubedingte Belastung ermittelt werden soll. Frage der Zuständigkeit und FreiwilligkeitAuf die Frage, wie verbindlich die Bewirtschaftungsziele für die seien, vor allem für Kommunen die sich im HSK befänden, verwies Gerhard Odenkirchen vom MUNLV auf die Höhe der Fördermittel von 80%. Für HSK-Kommunen wurde die Bezuschussung auf sogar 90% erhöht, außerdem seien weitere Kofinanzierungen möglich. Bezirksregierung und MUNLV betonten noch einmal die Chancen der freiwilligen Kooperationen. Sollten diese jedoch nicht greifen, so würden diese z.B. im Bereich der Trinkwasseraufbereitung ggf. auch ordnungrechtlich angewiesen. Bei den kostenintesiven Untersuchungsmaßnahmen sei ohnehin überwiegend das Land zuständig. Strahlwirkung und TrittsteinkonzeptAnhand von grafischen Auswertungen mithilfe der Plattform http://www.elwasims.nrw.de/ versuchte Herr Meisborn zu verdeutlichen, dass flächendeckend Gewässerabschnitte mit einer Gewässerstrukturgüteklasse 1-4 vorhanden seien. Daher bestünden bei der Anwendung des Trittsteinkonzeptes gute Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Ruhr. Mitten in der Monitoring-Phase ?Interessant war die Präsentation des Monitoring-Konzeptes von Frau Dr. Döppner vom Ruhrverband in Zusammenarbeit mit dem MUNLV. Wie schon mehrfach in der Vergangenheit bemängelt, sind die Monitoringdaten immer noch sehr lückenhaft (wenige Meßstellen, geringer Datenbestand). Diese aus dem 1. Monitoringzyklus stammenden Daten sollen in einem 3-Jahres-Rhytmus fortgeführt und erweitert werden. Dabei werden die Länge der Zyklen sowie der Umfang der Analysen und Bestandsaufnahmen je nach Zustand und Auffälligkeiten am Meßpunkt festgelegt. Obwohl die gesamte Bewirtschaftungsplanung auf den Monitoring-Ergebnissen fußt, fand nach Angaben des Ruhrverbandes der 1. Monitoringzyklus jedoch erst in den Jahren 2007-2008 statt. Bewertungsmaßstab für Gift im TrinkwasserHerr Odenkrichen vom MUNLV verdeutlichte die umfangreichen Belastungen des Ruhr-Trinkwassers. Man arbeite zwar mit dem Programm "reine Ruhr" an einer Verbesserung der Situation. Jedoch müsse man mit geringfügigen Belastungen durch verschiedenste Spurenstoffe sowie zunehmend auch durch Medikamente dauerhaft leben. Daher wäre bei öffentlichen Diskussionen vermehrt auf die Unbedenklichkeit trotz geringer Mengen an Belastungen hinzuweisen. Es sei eine Frage der Bewertung. |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 20. März 2010 um 10:01 Uhr |



Programm