Wassernetz NRW
Das Wassernetz ist zurück Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wnetzadmin   

Eine gute Nachricht für die Naturschutzverbände: Seit dem 1. Juni ist das Wassernetz NRW wieder hauptamtlich besetzt. Das Projekt wird wie bisher von BUND, NABU und LNU getragen. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium unterstützt die Arbeit des Wassernetz NRW bis Ende 2012 finanziell.

Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Beteiligung des ehrenamtlichen Naturschutzes an den Regionalen Kooperationen. Diese Arbeitsgruppen sollen bis 2012 Fahrpläne für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen an unseren Gewässern aufstellen. Dabei ist ein enger Dialog mit den verschiedenen Akteuren der lokalen Ebene gewünscht.

Weitere Arbeitsbereiche sind die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Flyer und Broschüren zur aktuellen Umsetzung der WRRL, die fachliche Vertretung der Verbände in den landesweiten Gremien und die Bereitstellung von Informationen rund um die Wasserrahmenrichtlinie.

Ihr Ansprechpartner im Wassernetz ist weiterhin Dr. Christoph Aschemeier. Als langjähriger Kenner der WRRL-Umsetzung in NRW steht er für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Doch die zentrale Rolle im Wassernetz NRW spielen Sie selbst. Ohne Ihre Mitarbeit in den Kooperationen und bei innerverbandlichen Gremien ist eine gute Entwicklung  unserer Gewässer kaum denkbar. Gemeinsam sollten wir die Angebote des Landes wahrnehmen und das große Ziel "Lebendige Gewässer" zu Realität werden lassen.

Herzlich willkommen im Wassernetz NRW!

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 09:15 Uhr
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Von Kooperationen und Fahrplänen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wnetzadmin   
Bild Fahrplan
© KFM / PIXELIO

Fahrpläne für die WRRL-Umsetzung

Kooperationen und Umsetzungsfahrpläne sind die beiden neuen Instrumente auf dem Weg zur Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung in NRW. In regionalen Gremien sollen die jetzt die programmatischen Maßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan von den Maßnahmenträgern der Region diskutiert und mit konkreten Maßnahmen und Zeitplanungen hinterlegt werden. So sieht es eine neue Handlungsanleitung des MUNLV (Leitlinie Umsetzungsfahrpläne), die  jetzt per Erlass verbindlich eingeführt wurde.

Das nächste Etappenziel ist die Gründung von Kooperationen, die in den kommenden Jahren die Planungsarbeit übernehmen sollen. Eine Übersicht über die Kooperationen sollte bis zum 31. März im Umweltministerium vorliegen, allerdings wurde sie bislang (Juni 2010) nicht veröffentlicht.

Grundsätzlich sind die Aufgaben damit klar verteilt, doch es bleibt unklar, welche Rolle die Naturschutzverbände in diesem Prozess einnehmen können.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. August 2010 um 12:02 Uhr
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Neufassung der "Blauen Richtlinie" erschienen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wnetzadmin   

Titelseite der Blauen Richtlinie 2010Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde vor wenigen Tagen die lang erwartete Neufassung der "Blauen Richtlinie" für NRW auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht. Die erste Auflage dieser Richtlinie erschien bereits 1980 und galt als wegweisend für die Renaturierung der Fließgewässer. Nachdem die letzte Aktualisierung bereits mehr als 10 Jahre zurück liegt wurde eine Neufassung schon lange erwartet. Ein Entwurf lag bereits seit mehreren Jahren vor, doch offenbar konnten sich die Behörden erste jetzt zu einer Endfassung durchringen. Eine Bewertung der Umweltverbände wird in nächster Zeit erfolgen. 

Die Blaue Richtlinie ist eine umfangreiche Zusammenfassung der Grundlagen für eine naturnahe Gestaltung der Fließgewässer in NRW. Die dort enthaltenen Informationen sollten als Grundlage für die Durchführung aller Gewässerverbesserungen angewendet werden. Die Richtlinie enthält jedoch keine Hinweise darauf, welche Gewässerstrecken umgestaltet werden müssen.

Die Blaue Richtlinie wurde durch Veröffentlichung im Ministerialblatt 10/2010 vom 31.3.2010 eingeführt und ist als Darstellung allgemein anerkannter Regeln der Technik bei allen Gewässerausbauvorhaben zu beachten.


 Neufassung der Blauen Richtlinie 2010 (5 MB) (Download von den Internetseiten des LANUV-NRW

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. April 2010 um 18:34 Uhr
 
Teilnahme am Schautermin bringt mehr Wissen über die Gewässer Drucken E-Mail
Geschrieben von: Karlheinz Meier   

Vorbereitung auf die Gewässerschau und Anregungen zur Mitwirkung

Gewässerschau
Den Bach oder Fluss auf der Gewässerschau erleben.
Eigene Vor-Ort-Kenntnisse sind das wertvollste Gut für die von der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewünschte aktive Beteiligung, um Einfluss auf die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes nehmen zu können. Wichtig ist aber auch, die Informationsquellen zu nutzen, um dieses Wissen so zu ergänzen, dass der gesamte Bach oder Wasserkörper beurteilt werden kann. Gegebenenfalls enthalten diese Quellen auch Fehler, die zu korrigieren sind. So führt die Beteiligung zur Verbesserung des Datenbestandes und müsste von den Behörden begrüßt werden.

Die Gewässerschau bietet sich dazu an, nötiges Vor-Ort-Wissen zu gewinnen oder zu ergänzen, zumal die Schau Zutritt zu Gewässerabschnitten ermöglicht, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. März 2010 um 13:49 Uhr
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Auf dem Weg zum besseren Zustand Drucken E-Mail
Geschrieben von: Karlheinz Meier   

Gewässerschauen nutzen!

Inaugenscheinname des Baches fördert den BeteiligungsprozessDer Monat April wird von den zuständigen Behörden bevorzugt für die Durchführung von Gewässerschauen nach § 121 Landeswassergesetz (LWG) genutzt. Das Gesetz sieht eine Teilnahme von Vertretern der Naturschutzverbände nicht vor. Dennoch wird aufgrund der Aufforderung der Wasserrahmenrichtlinie, die aktive Beteiligung zu fördern, die Teilnahme interessierter Vertreter des Naturschutzes sicherlich begrüßt werden.

Inaugenscheinnahme fördert den Beteiligungsprozess
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. März 2010 um 21:59 Uhr
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