Kommende Termine

Die. 7. September - 09:30 - 15:45
Workshop Hydromorphologie Untere Sieg
Die. 7. September - 10:00 - 13:00
Kernarbeitskreis Weser
Don. 9. September - 09:00 - 13:00
ABGESAGT! - Koop. Issel - 1. Sitzung
WRRL in NRW
Von Kooperationen und Fahrplänen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wnetzadmin   
Bild Fahrplan
© KFM / PIXELIO

Fahrpläne für die WRRL-Umsetzung

Kooperationen und Umsetzungsfahrpläne sind die beiden neuen Instrumente auf dem Weg zur Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung in NRW. In regionalen Gremien sollen die jetzt die programmatischen Maßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan von den Maßnahmenträgern der Region diskutiert und mit konkreten Maßnahmen und Zeitplanungen hinterlegt werden. So sieht es eine neue Handlungsanleitung des MUNLV (Leitlinie Umsetzungsfahrpläne), die  jetzt per Erlass verbindlich eingeführt wurde.

Das nächste Etappenziel ist die Gründung von Kooperationen, die in den kommenden Jahren die Planungsarbeit übernehmen sollen. Eine Übersicht über die Kooperationen sollte bis zum 31. März im Umweltministerium vorliegen, allerdings wurde sie bislang (Juni 2010) nicht veröffentlicht.

Grundsätzlich sind die Aufgaben damit klar verteilt, doch es bleibt unklar, welche Rolle die Naturschutzverbände in diesem Prozess einnehmen können.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. August 2010 um 12:02 Uhr
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Teilnahme am Schautermin bringt mehr Wissen über die Gewässer Drucken E-Mail
Geschrieben von: Karlheinz Meier   

Vorbereitung auf die Gewässerschau und Anregungen zur Mitwirkung

Gewässerschau
Den Bach oder Fluss auf der Gewässerschau erleben.
Eigene Vor-Ort-Kenntnisse sind das wertvollste Gut für die von der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewünschte aktive Beteiligung, um Einfluss auf die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes nehmen zu können. Wichtig ist aber auch, die Informationsquellen zu nutzen, um dieses Wissen so zu ergänzen, dass der gesamte Bach oder Wasserkörper beurteilt werden kann. Gegebenenfalls enthalten diese Quellen auch Fehler, die zu korrigieren sind. So führt die Beteiligung zur Verbesserung des Datenbestandes und müsste von den Behörden begrüßt werden.

Die Gewässerschau bietet sich dazu an, nötiges Vor-Ort-Wissen zu gewinnen oder zu ergänzen, zumal die Schau Zutritt zu Gewässerabschnitten ermöglicht, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. März 2010 um 13:49 Uhr
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Auf dem Weg zum besseren Zustand Drucken E-Mail
Geschrieben von: Karlheinz Meier   

Gewässerschauen nutzen!

Inaugenscheinname des Baches fördert den BeteiligungsprozessDer Monat April wird von den zuständigen Behörden bevorzugt für die Durchführung von Gewässerschauen nach § 121 Landeswassergesetz (LWG) genutzt. Das Gesetz sieht eine Teilnahme von Vertretern der Naturschutzverbände nicht vor. Dennoch wird aufgrund der Aufforderung der Wasserrahmenrichtlinie, die aktive Beteiligung zu fördern, die Teilnahme interessierter Vertreter des Naturschutzes sicherlich begrüßt werden.

Inaugenscheinnahme fördert den Beteiligungsprozess
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. März 2010 um 21:59 Uhr
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