Die nächsten Termine

Von Kooperationen und Fahrplänen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wnetzadmin   
Bild Fahrplan
© KFM / PIXELIO

Fahrpläne für die WRRL-Umsetzung

Kooperationen und Umsetzungsfahrpläne sind die beiden neuen Instrumente auf dem Weg zur Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung in NRW. In regionalen Gremien sollen die jetzt die programmatischen Maßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan von den Maßnahmenträgern der Region diskutiert und mit konkreten Maßnahmen und Zeitplanungen hinterlegt werden. So sieht es die Handlungsanleitung des Umweltministeriums vor (Leitlinie Umsetzungsfahrpläne), die  jetzt per pdf Erlass verbindlich eingeführt wurde.

Das nächste Etappenziel ist die Gründung von Kooperationen, die in den kommenden Jahren die Planungsarbeit übernehmen sollen. Nach den aktuellen Unterlagen sind für die gesamte Landesfläche 80 solcher Arbeitsgruppen geplant. Wir haben in unserem Wassernetz-WIKI eine Übersicht aller Kooperationen sowie den aktuellen Bearbeitungsstand für Sie bereit gestellt.


Die Kooperationen

Gründungsmitglieder der zu bildenden Kooperationen sind zunächst einmal die Träger der Gewässerunterhaltung, Kommunen untere und obere Wasserbehörden, Landschaftsbehörden und ggf. Förderbehörden. Soweit vorhanden sind auch die sondergesetzlichen Wasserverbände mit am Tisch, auch sollen die Interessen der großen Flächenbewirtschafter (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundbesitzerverband) von vorne herein berücksichtigt werden.

Zusätzlich wird ausdrücklich empfohlen, auch andere Interessengruppen (Naturschutz, Fischerei, Wassersport, etc.) zu beteiligen und die organisatorisch zu berücksichtigen. Dennoch wird ausdrücklich betont, dass zunächst einmal Arbeitsfähigkeit hergestellt werden soll, es ist also damit zu rechnen, dass die Beteiligung der Verbände nicht von Anfang an vorgesehen ist. Auch für die Termine der entsprechenden Arbeitssitzungen kann man nicht grundsätzlich von ehrenamtsfreundlichen Zeiten ausgehen. Die bisherigen Erfahrungen sind dabei sehr unterschiedlich.

Organisiert werden die Kooperationen für die Gewässer erster und zweiter Ordnung von den Bezirksregierungen, im Fall der "sonstigen" Gewässer sind zunächst die Kreise und kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) zuständig. In einzelnen Regionen haben auch die sondergesetzlichen Wasserverbände oder regionale Wasser- und Bodenverbände die Koordination übernommen.

Der pdf Zuschnitt der Kooperationsgebiete   weicht leider in vielen Fällen von den bisherigen Planungseinheiten ab. In vielen Fällen kommen nun wieder die alten Verwaltungsgrenzen zum Tragen, viele Kooperationen orientieren sich an Landkreisen oder den Grenzen der Bezirksregierungen. Aus unserer Sicht erschwert dies deutlich die in der WRRL vorgesehene Planung auf Einzugsgebietsebene. In jedem Fall enden die Gebiete strikt an den Landesgrenzen, auch wenn zumindest die Beteiligung über die Grenzen hinweg vorgesehen ist.

Umsetzungsfahrpläne

Ziel der Unternehmung ist die Aufstellung von Zeitplänen, die die Umsetzung der Maßnahmen festlegen sollen. Zentral ist dabei vor allem die Frage nach der Begründung von Fristverlängerungen, die im Bewirtschaftungsprogramm bislang nur sehr grob festgelegt wurden. Dafür haben die Kooperationen jetzt wieder sehr viel Zeit, denn die Pläne müssen erst im März 2012! fertig gestellt sein. Die Umsetzungsfahrpläne werden damit die Aufgaben erfüllen, die eigentlich bereits für die Maßnahmenplanung im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplans vorgesehen war.

Allerdings sollen die Umsetzungsfahrpläne einen großen Detaillierungsgrad aufweisen, so wie dies von den Naturschutzverbänden ja bereits seit langem gefordert wird. Dabei ist sowohl eine kartographische Darstellung gefordert las auch eine tabellarische Auflistung der geplanten Maßnahmen, die auch Umsetzungsfristen und Kosten enthalten soll. Nähere Informationen dazu liefert ein pdf Muster-Umsetzungsfahrplan, den das Umweltministerium jetzt ebenfalls veröffentlicht hat.

Die Rolle der Naturschutzverbände

Mit der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne erreicht die Umsetzung der WRRL endlich die Planungstiefe, die die Naturschutzverbände bereits seit Jahren fordern. Auch wenn der ehrenamtliche Naturschutz nach den Buchstaben der Leitlinie Umsetzungsfahrpläne nicht zwingend von Anfang an beteiligt werden muss, sollten Sie zumindest Ihre Information schon jetzt einfordern. Viele der bereits laufenden Kooperationen haben auch die Naturschutzverbände von vorne herein mit an den Tisch geholt.

Ihre Teilnahme ist aus einer Vielzahl von Gründen sinnvoll:

  • Sie können Ihre eigenen Erfahrungen und Vorschläge zu Verbesserungen der Gewässer einbringen
  • Sie erkennen frühzeitig, ob wertvolle Naturflächen entlang der Gewässer durch Maßnahmen betroffen sind
  • Sie sollten darauf achten, dass die Planung wirklich ernst genommen wird. Die Umsetzung der WRRL ist Pflicht und auch Kommunen in der Haushaltssicherung können sich nicht davon freisprechen
  • Überlassen Sie das Feld nicht nur den Gewässernutzern, die wollen dass alles so bleibt wie es ist.

Sie sind nicht allein

Das Wassernetz und das Landesbüro der Naturschutzverbände unterstützen Sie gerne bei der Arbeit in den Kooperationen und wir haben bereits einige Informationen für Sie zusammengestellt. Im Beitrag GewässerkennerIn gesuchterfahren Sie mehr über Ihre Mitarbeit in den Kooperationen.

Das Wassernetz-WIKI enthält im Bereich Kooperationen und Umsetzungsfahrpläne alle Informationen, die bei uns über die aktuellen Aktivitäten eingehen. Zusätzlich haben sie im Wiki die Möglichkeit auf die Gewässerinformationen zuzugreifen, die wir im Rahmen der Stellungnahme zur Bewirtschaftungsplanung zusammengestellt haben.

Unser Terminkalender und die Übersicht über die Kooperationsaktivitäten im Wiki liefern Hinweise auf aktuelle Termine. Das Landesbüro leitet zusätzlich alle schriftlichen Einladungen an seine Kreisanlaufstellen und weitere Interessenten weiter.

Damit unsere Informationsangebote immer auf dem aktuellen Stand bleiben sind wir aber auch auf IHRE UNTERSTÜTZUNG angewiesen. Bitte nehmen Sie nicht nur an den Kooperationssitzungen teil, sondern informieren uns auch darüber. Auch Ihre Stellungnahmen erbitten wir in Kopie an das Wassernetz und/oder das Landesbüro.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 15:01 Uhr