Kommende Termine

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Workshop Hydromorphologie Untere Sieg
Die. 7. September - 10:00 - 13:00
Kernarbeitskreis Weser
Don. 9. September - 09:00 - 13:00
ABGESAGT! - Koop. Issel - 1. Sitzung
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Geschrieben von: Wnetzadmin   
Bild Fahrplan
© KFM / PIXELIO

Fahrpläne für die WRRL-Umsetzung

Kooperationen und Umsetzungsfahrpläne sind die beiden neuen Instrumente auf dem Weg zur Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung in NRW. In regionalen Gremien sollen die jetzt die programmatischen Maßnahmen aus dem Bewirtschaftungsplan von den Maßnahmenträgern der Region diskutiert und mit konkreten Maßnahmen und Zeitplanungen hinterlegt werden. So sieht es eine neue Handlungsanleitung des MUNLV (Leitlinie Umsetzungsfahrpläne), die  jetzt per Erlass verbindlich eingeführt wurde.

Das nächste Etappenziel ist die Gründung von Kooperationen, die in den kommenden Jahren die Planungsarbeit übernehmen sollen. Eine Übersicht über die Kooperationen sollte bis zum 31. März im Umweltministerium vorliegen, allerdings wurde sie bislang (Juni 2010) nicht veröffentlicht.

Grundsätzlich sind die Aufgaben damit klar verteilt, doch es bleibt unklar, welche Rolle die Naturschutzverbände in diesem Prozess einnehmen können.

Die Kooperationen

Gründungsmitglieder der zu bildenden Kooperationen sind zunächst einmal die Träger der Gewässerunterhaltung, Kommunen untere und obere Wasserbehörden, Landschaftsbehörden und ggf. Förderbehörden. Soweit vorhanden sind auch die sondergesetzlichen Wasserverbände mit am Tisch, auch sollen die Interessen der großen Flächenbewirtschafter (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundbesitzerverband) von vorne herein berücksichtigt werden.

Zusätzlich wird ausdrücklich empfohlen, auch andere Interessengruppen (Naturschutz, Fischerei, Wassersport, etc.) zu beteiligen und die organisatorisch zu berücksichtigen. Dennoch wird ausdrücklich betont, dass zunächst einmal Arbeitsfähigkeit hergestellt werden soll, es ist also damit zu rechnen, dass die Beteiligung der Verbände nicht von Anfang an vorgesehen ist. Auch für die Termine der entsprechenden Arbeitssitzungen kann man nicht grundsätzlich von ehrenamtsfreundlichen Zeiten ausgehen. Die bisherigen Erfahrungen sind dabei sehr unterschiedlich.

Organisiert werden sollen diese Kooperationen für die Gewässer erster und zweiter Ordnung von den Bezirksregierungen, im Fall der "sonstigen" Gewässer sind zunächst die Kreise und kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) zuständig. Die Bezirksregierungen tragen allerdings in diesem Fall dafür Sorge, dass die Kooperationen tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen und können derenArbeit auch finanziell fördern.

Umsetzungsfahrpläne

Ziel der Unternehmung ist die Aufstellung von Zeitplänen, die die Umsetzung der Maßnahmen festlegen sollen. Zentral ist dabei vor allem die Frage nach der Begründung von Fristverlängerungen, die im Bewirtschaftungsprogramm bislang nur sehr grob festgelegt wurden. Dafür haben die Kooperationen jetzt wieder sehr viel Zeit, denn die Pläne müssen erst im März 2012! fertig gestellt sein. Die Umsetzungsfahrpläne werden damit die Aufgaben erfüllen, die eigentlich bereits für die Maßnahmenplanung im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplans vorgesehen war.

Die Rolle der Naturschutzverbände

Die Naturschutzverbände sollen zumindest auf dem Papier bereits frühzeitig integriert werden. Leider fehlen in der Leitlinie konkrete Vorgaben, sowohl was die Zeitgestaltung als auch was die Informationswege angeht. Tatsächlich ist jetzt die Aktivität vor Ort gefordert, denn nur wenn wir hier Druck machen, sind wir tatsächlich dabei. Das Wassernetz und das landesbüro der Umweltverbände bieten Ihne dabei ihre Unterstützung an, doch kommt es jetzt tatsächlich darauf an, dass sie Ihre eigenen Kenntnisse einbringen und die Interessen des Naturschutz in den jeweiligen Kooperationen wahren.

Informationen über die Kooperationen und Ihre Arbeit finden Sie in unserem WIKI-System unter Kooperationen und Umsetzungsfahrpläne

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. August 2010 um 12:02 Uhr