| Anhörung zur Bewirtschaftungsplanung in NRW | | |
| Geschrieben von: Wnetzadmin | |||||||||||||||||||||
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Bereits im Vorfeld wurden von den eingeladenen Organisationen schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Sie sind zum Teil über die Internetseiten des Landtags verfügbar. Eine Liste aller verfügbaren Stellungnahmen finden Sie am Ende dieses Beitrags.
In der Gesamtbewertung gingen von der Anhörung keine wesentlichen Neuigkeiten zur geplanten WRRL-Umsetzung aus. Zu den absoluten Schwerpunkten gehörten vor allem Fragen der Finanzierung (Wer kann und muss was zahlen), sowie die Ausweisung der erheblich veränderten Gewässer.Mit größter Wahrscheinlichkeit wird der Umweltausschuss dem Parlament die Annahme des Bewirtschaftungsplans und der zugehörigen Maßnahmenprogramme empfehlen. Bis Ende März 2010 müssen diese Dokumente dann an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Wie unsere Pläne dort aufgenommen werden kann zur Zeit nicht vorausgesagt werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. Dezember 2009 um 18:18 Uhr |



Die Bewirtschaftungspläne der Bundesländer müssen auch von den Parlamenten bestätigt werden. Nachdem das Landeskabinett in NRW die Planungen bereits genehmigt hat, muss jetzt auch das Parlament zustimmen. Am 9. Dezember 2009 fand dazu eine öffentliche
Stellungnahme der Naturschutzverbände zur Anhörung im AUNLV vom 9.12.2009