| Auf dem Weg zum besseren Zustand | | |
| Geschrieben von: Karlheinz Meier | |||
Gewässerschauen nutzen!
Inaugenscheinnahme fördert den BeteiligungsprozessDie Gewässerschau bietet die beste Möglichkeit, das äußere Erscheinungsbild eines Baches in Augenschein zu nehmen, ihn damit kennenzulernen und Vorschläge für geeignete Maßnahmen auf dem Weg zum besseren Gewässerzustand einbringen zu können.Genau genommen ist die Gewässerschau ein unverzichtbares Kontrollinstrument zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dem Wasserforum 2009 des Landes Hessen zeigte sich, dass dies dort auf Vorschlag der Naturschutzverbände erkannt worden ist. Im Land Nordrhein-Westfalen sollten wir das am besten durch Teilnahme an Schauterminen ebenfalls erreichen. Bescheiden, wie wir sind, wäre ein erstes Ziel, die Verbindung von Gewässerschau und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie überhaupt bewusst zu machen. So sollte den Teilnehmern der Schau klar sein, welche Zielsetzung nach dem jetzt behördenverbindlichen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm am zu schauenden Bach zu verfolgen ist. Mit der behördenverbindlichen Vorgabe, die Gewässerunterhaltung bis zum Jahre 2012 anzupassen, erhält die Überwachung der ordnungsmäßigen Gewässerunterhaltung eine neue Qualität. Erste zustimmende Signale der Behörden zur Bedeutung der Gewässerschau bei der Verfolgung der Bewirtschaftungsziele sind erkennbar. So hat die Geschäftsstelle „Weser-NRW“ der Bezirksregierung Detmold auf ihrer Website http://www.weser.nrw.de/ eine noch unvollständige Liste der aktuellen Gewässerschauen in OWL eingestellt. Meine Anregung: Bitten Sie die in Ihrem Flussgebiet zuständige Geschäftsstelle, ebenfalls eine Übersicht der stattfindenden Gewässerschauen einzustellen.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. März 2010 um 21:59 Uhr |



Der Monat April wird von den zuständigen Behörden bevorzugt für die Durchführung von Gewässerschauen nach § 121 Landeswassergesetz (LWG) genutzt. Das Gesetz sieht eine Teilnahme von Vertretern der Naturschutzverbände nicht vor. Dennoch wird aufgrund der Aufforderung der Wasserrahmenrichtlinie, die aktive Beteiligung zu fördern, die Teilnahme interessierter Vertreter des Naturschutzes sicherlich begrüßt werden.
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