| WRRL-Umsetzung lokal: Planungseinheiten | | |
| Geschrieben von: Administrator |
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Planungseinheiten sollen hinsichtlich ihrer Belastungen und der darauf auszurichtenden Maßnahmen(-programme) moglichst homogen sein. Daher werden besonders ökosystemare Zusammenhänge bei ihrer Festlegung berücksichtigt. Die Größe der Planungseinheiten soll etwa zwischen 200 bis 800 km² Fläche liegen.
Das Land sieht diese Gebiete als ein zentrales Planungsinstrument der Bewirtschaftungsplanung, mit denen insbesondere auch überregionale Fragestellungen behandelt werden können. In diesen Einheiten ist es auch möglich, lokale Akteure gezielt (über die Runden Tische) anzusprechen und damit die Beteiligung zu ermöglichen. Zur Unterstützung des Planungsprozesses werden die Planungseinheiten weiter in Wasserkörpergruppen (Wasserkörper mit vergleichbaren Bedingungen) unterteilt. Für die Grundwasserkörper ist keine Zusammenfassung zu Planungseinheiten vorgesehen. Sie haben in vielen Fällen bereits eine Größe, die mit den Planungseinheiten vergleichbar ist. Allerdings können auch Grundwasserkörper zu Gruppen zusammengezogen werden, soweit es um die Festlegung von allgemein zutreffenden Maßnahmen geht. Die Beteiligung der lokalen Öffentlichkeit erfolgt entweder im Rahmen der angesprochenen Runden Tische, oder es werden spezielle Arbeitstreffen dazu stattfinden. Informationen zu den Planungseinheiten in Ihrem Flussgebiet finden Sie in unserem Informationsangebot Einzugsgebiete |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 10:25 Uhr |




